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   BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89   

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https://dejure.org/1990,2066
BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89 (https://dejure.org/1990,2066)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 8 AZR 161/89 (https://dejure.org/1990,2066)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 (https://dejure.org/1990,2066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4
    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - tarifvertraglicher Anspruch auf vollen Jahresurlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7, § 7 Abs. 4, § 9; TVG § 1; MTV für gewerbl. AN und Angest. der Metallindustrie in Hamburg, Schleswig-Holstein und den Landkreisen Harburg und Stade vom 29.2.1988 § 10
    Tarifliche Gewährung des vollen Jahresurlaubs trotz Ausscheidens in erster Jahreshälfte wegen Alter oder Invalidität: Ausschließliche Regelung der Urlaubsdauer - Keine Abgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Invaliditätsgrund - Tarifbestimmung - Jahresurlaub - Urlaubsabgeltungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 942
  • BB 1990, 2051
  • BB 1990, 2120
  • DB 1990, 2429
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89
    Er ist daher - abgesehen vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch, setzt also voraus, dass der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestehen würde, noch durch Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht erfüllt werden könnte (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. z. B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Die Revision beruft sich insoweit zu Recht auf die Urteil des Senats vom 14.05.1986 (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und vom 24.11.1987 (BAGE 56, 340 = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89
    Die Revision beruft sich insoweit zu Recht auf die Urteil des Senats vom 14.05.1986 (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und vom 24.11.1987 (BAGE 56, 340 = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89
    Er ist daher - abgesehen vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch, setzt also voraus, dass der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestehen würde, noch durch Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht erfüllt werden könnte (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. z. B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 425/09

    Berechnung von Urlaubsentgelt im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89
    Er ist daher - abgesehen vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch, setzt also voraus, dass der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestehen würde, noch durch Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht erfüllt werden könnte (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. z. B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines schwerbehinderten Monteurs - Auswirkungen einer

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89
    Der Senat hat bereits in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 18.07.1989 (8 AZR 194/88) zu der entsprechenden Bestimmung des § 6 Nr. 6 des MTV für die Arbeitnehmer der metallverarbeitenden Handwerke im Lande NRW vom 20.12.1978 entschieden, dass eine solche Tarifregelung nicht darauf abzielt, dem Arbeitnehmer eine Sonderzahlung zu gewähren, sondern dass die Besserstellung nur die Höhe des Urlaubsanspruchs betrifft, nicht aber die Voraussetzungen des Urlaubsabgeltungsanspruchs.
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Er setzt also voraus, daß der Urlaubsanspruch (Anspruch auf Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht) noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestünde (Senatsurteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 89 = BB 1993, 1516 ; BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 - AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Sie enthält insofern eine Abweichung von dem in § 12 Nr. 2 MTV-Metall NRW geregelten Zwölftelungsprinzip, aber keine Antwort auf die Frage, ob der Urlaubsanspruch erfüllt und abgegolten werden kann (BAG Urteile von 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 - AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 194/88 - n.v.; LAG Hamm Urteil vom 4. Dezember 1984 - 11 Sa 983/84 -, n.v.; LAG Düsseldorf Urteil vom 29. Oktober 1985 - 16 Sa 1126/85 - Ziepke, Kommentar zum MTV-Metall NRW vom 29. Februar 1988, 3. Aufl., Anm. 13 zu § 12).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. z.B. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), daß z.B. die sich aus § 7 Abs. 3 BUrlG für die Befristung und die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ergebenden Merkmale auch auf tarifvertragliche Urlaubsansprüche anzuwenden sind, wenn im Tarifvertrag hiervon nicht abgewichen worden ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.08.1992 - 6 Sa 147/92

    Urlaubsanspruch trotz Ausscheiden wegen Altersgründen oder Invaliditätsgründen ;

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  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Dabei ist nach Sprachverständnis und Definition des Senats der Abfindungsanspruch ein einfacher Geldanspruch" und steht dem Abgeltungsanspruch (mit urlaubsrechtlichen Merkmalen wie Bestand und Erfüllbarkeit) gegenüber (BAG 20.01.1998, a.a.O., 09.08.94, 9 AZR 346/92, AP Nr. 62 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 31.05.1990, 8 AZR 161/89, AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 20.04.1989, 8 AZR 621/87, AP Nr. 48 zu § 1 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Niedersachsen, 11.07.2006 - 12 Sa 1648/05

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Notwendigkeit eines

    Scheidet ein Arbeitnehmer mit Ende eines Urlaubsjahres (zum 31.12.) aus dem Arbeitsverhältnis aus und erlischt der bis dahin nicht genommene Urlaub deswegen (wegen Fristablaufs), ohne dass ein Übertragungstatbestand gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG besteht, dann entsteht auch kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1993, Az.: 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG, Urteil vom 19.01.1993, Az.: 9 AZR 8/92 - EzA Nr. 89 zu § 7 BUrlG; BAG, Urteil vom 31.05.1990, Az.: 8 AZR 161/89 - AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ErfK-Dörner, 6. Aufl., § 7 BUrlG, Rn. 91; Neumann/Fenski, BUrlG, 9. Aufl., § 7, Rn. 98).
  • LAG Niedersachsen, 30.03.2022 - 8 Sa 115/21

    Tarifliches Urlaubsregime für den tariflichen Mehrurlaub; Gesetzlicher

    Mit § 10 Ziff .4 MTV Metallindustrie haben die Tarifvertragsparteien eine offenbar bereits seit Jahrzehnten bestehende (vgl. den Tatbestand in BAG, Urteil v. 31.05.1990 - 8 AZR 161/89 , NZA 1990, 942), inhaltlich allerdings durchaus nicht gängige, Regelung getroffen.
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